Checklist

AAA
WAHRNEHMBAR
1.2.6 Gebärdensprache (aufgezeichnet)

Eine Übersetzung in die Gebärdensprache wird für alle aufgezeichneten Audioinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt.

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1.2.7 Erweiterte Audiodeskription (aufgezeichnet)

Wenn die Pausen im Vordergrund-Audio nicht ausreichend sind, um Audiodeskriptionen zu ermöglichen, die den Sinn des Videos vermitteln, dann wird eine erweiterte Audiodeskription für alle aufgezeichneten Videoinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt.

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1.2.8 Medienalternative (aufgezeichnet)

Eine Alternative für zeitbasierte Medien wird für alle aufgezeichneten synchronisierten Medien und für alle aufgezeichneten reinen Videomedien bereitgestellt.

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1.2.9 Reiner Audioinhalt (Live)

Eine Alternative für zeitbasierte Medien, die äquivalente Informationen für live übertragene reine Audioinhalte bietet, wird bereitgestellt.

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1.4.6 Kontrast (erhöht)

Die visuelle Präsentation von Text und Bildern eines Textes hat ein Kontrastverhältnis von mindestens 7:1, mit folgenden Ausnahmen:

  • Großer Text
    Großer Text und Bilder von großem Text haben ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1;
  • Nebensächlich
    Für Text oder Bilder eines Textes, die Teil eines inaktiven Bestandteils der Benutzerschnittstelle, rein dekorativ, für niemanden sichtbar oder Teil eines Bildes sind, welches signifikanten anderen visuellen Inhalt enthält, gibt es keine Kontrastanforderung.
  • Wortbildmarken
    Text, der Teil eines Logos oder eines Markennamens ist, hat keine Mindest-Kontrastanforderungen.
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1.4.7 Leiser oder kein Hintergrund-Audioinhalt

Für aufgezeichneten, reinen Audioinhalt, der (1) hauptsächlich Sprache im Vordergrund enthält, (2) kein Audio-CAPTCHA oder ein Audio-Logo ist und (3) bei dem es sich nicht um eine Vokalisierung handelt, die hauptsächlich als musikalischer Ausdruck bestimmt ist wie beispielsweise Singen oder Rappen, gilt mindestens eines der Folgenden:

  • Kein Hintergrund
    Der Audioinhalt enthält keine Hintergrundgeräusche.
  • Abschalten
    Die Hintergrundgeräusche können abgeschaltet werden.
  • 20 dB
    Die Hintergrundgeräusche sind mindestens 20 Dezibel leiser als der Sprachinhalt im Vordergrund mit der Ausnahme von gelegentlichen Geräuschen, die nur 1 oder 2 Sekunden andauern.
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1.4.8 Visuelle Präsentation

Für die visuelle Präsentation von Textblöcken gibt es einen Mechanismus, um das Folgende zu erreichen:

  • Vorder- und Hintergrundfarben können vom Benutzer ausgewählt werden.
  • Die Breite beträgt nicht mehr als 80 Zeichen oder Glyphen (40 wenn es sich um CJK handelt).
  • Text ist nicht im Blocksatz ausgerichtet (sowohl links- als auch rechtsbündig ausgerichtet).
  • Der Zeilenabstand (Durchschuss) ist mindestens 1,5-fach innerhalb von Paragraphen und der Paragraphenabstand ist mindestens 1,5-fach so groß wie der Zeilenabstand.
  • Die Textgröße kann ohne assistierende Technik bis auf 200 Prozent skaliert werden und zwar so, dass der Leser nicht horizontal scrollen muss, um eine Textzeile in einem bildschirmfüllenden Fenster zu lesen.
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1.4.9 Bilder eines Textes (keine Ausnahme)

Bilder eines Textes werden nur rein dekorativ benutzt oder dann, wenn eine bestimmte Präsentation von Text unentbehrlich für die zu vermittelnden Informationen ist. Anmerkung: Wortbildmarken (Text, der Teil eines Logos oder Markennamens ist) werden als unentbehrlich betrachtet.

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BEDIENBAR
2.2.3 Keine Zeiteinteilung

Die Zeiteinteilung ist kein unentbehrlicher Teil eines vom Inhalt dargestellten Ereignisses oder einer Handlung außer bei nicht-interaktiven synchronisierten Medien und Echtzeit-Ereignissen.

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2.2.4 Unterbrechungen

Unterbrechungen können vom Benutzer aufgeschoben oder unterdrückt werden mit Ausnahme von Unterbrechungen, bei denen es sich um einen Notfall handelt.

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2.2.5 Erneute Authentifizierung

Wenn eine authentifizierte Sitzung abläuft, kann der Benutzer die Handlung nach der erneuten Authentifizierung ohne Datenverlust fortführen.

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2.4.8 Position

Es gibt Informationen zu der Position des Benutzers innerhalb eines Satzes von Webseiten.

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2.4.9 Linkzweck (reiner Link)

Es gibt einen Mechanismus, um den Zweck jedes Links durch den Linktext allein zu erkennen, außer der Linkzweck wäre mehrdeutig für Benutzer im Allgemeinen.

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2.4.10 Abschnittsüberschriften

Abschnittsüberschriften werden genutzt, um den Inhalt zu gliedern.

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VERSTÄNDLICH
3.1.3 Ungewöhnliche Wörter

Es gibt einen Mechanismus, um spezielle Definitionen von Wörtern oder Wendungen zu erkennen, die auf ungewöhnliche oder eingeschränkte Weise benutzt werden, Idiome und Jargon eingeschlossen.

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3.1.4 Abkürzungen

Es gibt einen Mechanismus, um die ausgeschriebene Form oder Bedeutung von Abkürzungen zu erkennen.

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3.1.5 Leseniveau

Wenn der Text nach der Entfernung von Eigennamen und Titeln Lesefähigkeiten voraussetzt, die über das Niveau der niedrigen, sekundären Schulbildung hinausgehen, dann gibt es ergänzenden Inhalt oder eine Version, die keine über die niedrige, sekundäre Schulbildung hinausgehenden Lesefähigkeiten verlangt.

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3.1.6 Aussprache

Es gibt einen Mechanismus, um die bestimmte Aussprache von Wörtern zu erkennen, wenn die Bedeutung der Wörter - im Zusammenhang - mehrdeutig ist, wenn man die Aussprache nicht kennt.

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3.2.5 Änderung auf Anfrage

Änderungen des Kontextes werden nur durch Benutzeranfrage ausgelöst oder es gibt einen Mechanismus, um solche Änderungen abzuschalten.

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3.3.5 Hilfe

Es gibt eine kontextsensitive Hilfe.

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3.3.6 Fehlervermeidung (alle)

Für Webseiten, die verlangen, dass der Benutzer Informationen absendet, gilt mindestens eines der Folgenden:

  • Reversibel
    Versendete Daten sind reversibel.
  • Geprüft
    Vom Benutzer eingegebene Daten werden auf Eingabefehler überprüft und der Benutzer erhält die Gelegenheit, diese zu korrigieren.
  • Bestätigt
    Es gibt einen Mechanismus, um Informationen zu überprüfen, zu bestätigen und zu korrigieren, bevor sie endgültig abgesendet werden.
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